Sommerzeit – Grundreinigungszeit! Die Sommerferien sind ein beliebtes Zeitfenster für eine professionelle Grundreinigung in Gemeinschaftseinrichtungen. Für den Werterhalt der Böden — schwerpunktmäßig für die Bodenarten Linoleum, PVC, geölter Parkett — ist eine Grundreinigung durch die Pflegeanleitungen der Bodenhersteller in den meisten Fällen unerlässlich. Besonders bei neuwertigen Böden ist die Einhaltung der Pflegeanleitung — und im Speziellen die geforderte regelmäßige Grundreinigung — unumgänglich, um gegebenenfalls Garantie- und Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können. Sie sorgt in erster Linie für den Werterhalt Ihrer Bodenbeläge und für ein sauberes Erscheinungsbild Ihrer Liegenschaften.
Die Kosten einer fachlich fundierten Grundreinigung belasten die kommunalen Haushalte, sind aber durch eine deutliche Verlängerung der Lebensdauer der Bodenbeläge gerechtfertigt. Unter wirtschaftlichen Aspekten gesehen, ist also das Geld für eine fachliche Grundreinigung gut investiert, um den Lebenszyklus Ihrer Böden entsprechend zu verlängern.
Die Abnahme der Grundreinigung sollten Sie zwingend schriftlich und unmittelbar nach Fertigstellung der Leistungserbringung dokumentieren und nur mit Ihrer Unterschrift anerkennen, wenn die Leistung tatsächlich fachlich richtig — und wie vertraglich vereinbart — erbracht wurde.
Gerne stehen wir Ihnen hier bei der fachlichen Abnahme der Grundreinigung zur Seite und unterstützen Sie mit praxisgerechten Ansätzen, wenn Nachbesserungen eingefordert werden müssen. Lassen Sie uns gemeinsam auch einen Blick in Ihre Leistungsbeschreibung werfen, damit sichergestellt ist, dass auch alle geschuldeten Leistungen erbracht wurden.
Als Gebäudereinigermeisterin mit jahrelanger Praxiserfahrung ist Julia Erhart Ihre Expertin zum Thema Grundreinigung und deren fachlicher Begutachtung.