Newsletter Juli 2022

Neuer Mindestlohntarifvertrag – Tariferhöhung ab 01.10.2022

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Am 02.06.2022 haben die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) einen ablösenden neuen Mindestlohntarifvertrag mit einer Laufzeit von 01.10.2022 bis 31.12.2024 (27 Monate) erzielt.

Es gelten nun folgende Branchenmindestlöhne:

  • Der Branchenmindestlohn steigt ab 01.10.22 auf 13,00 Euro (+12,55 %)
  • Ab 01.01.24 gilt ein Branchenmindestlohn von 13,50 Euro (+3,85 %)

Der Lohnabstand war und ist aus allen Blickwinkeln zum Wohle unseres Handwerks. Das gilt mit Blick auf unser Image, auf die Wertschätzung unserer Beschäftigten, gerade in den aktuellen Zeiten der Inflation, und mit Blick auf die immer schwieriger werdende Personalfindung und langfristige Personalbindung für unsere Betriebe“ — so der Bundesinnungsmeister in der Pressemitteilung des Bundesinnungsverbands vom 01.07.2022.

Dieser Aussage stimmen wir von cleansolution vollumfänglich zu und begrüßen sehr, dass die Tariflöhne nun dauerhaft und konsequent über dem gesetzlichen Mindestlohn bleiben. Gerade in den letzten beiden Jahren haben die Themen Sauberkeit und Hygiene einen noch höheren Stellenwert bekommen. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass sich dies nun auch im Branchenmindestlohn spiegelt, um die harte Arbeit in der Gebäudereinigung zu würdigen und gutes Personal für die Branche zu auch zu halten.

Wichtig zu wissen: Diese gestiegenen Lohnkosten dürfen nur gemäß dem vertraglich vereinbarten Lohnkostenanteil an den Auftraggeber weitergegeben werden.

Haben Sie hierzu Fragen? Dann kommen Sie auf uns zu. Wir überprüfen für Sie gerne die gewünschten Preiserhöhungen der Dienstleister auf Vertragskonformität und Plausibilität.

Nähere Informationen finden Sie in der Presseinformation des Bundesinnungsverbands vom 10.06.2022.

Professionelle Abnahme der Grundreinigung zum Werterhalt Ihrer Objekte

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Bild: Diversey Deutschland GmbH & Co. OHG

Sommerzeit – Grundreinigungszeit! Die Sommerferien sind ein beliebtes Zeitfenster für eine professionelle Grundreinigung in Gemeinschaftseinrichtungen. Für den Werterhalt der Böden — schwerpunktmäßig für die Bodenarten Linoleum, PVC, geölter Parkett — ist eine Grundreinigung durch die Pflegeanleitungen der Bodenhersteller in den meisten Fällen unerlässlich. Besonders bei neuwertigen Böden ist die Einhaltung der Pflegeanleitung — und im Speziellen die geforderte regelmäßige Grundreinigung — unumgänglich, um gegebenenfalls Garantie- und Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können. Sie sorgt in erster Linie für den Werterhalt Ihrer Bodenbeläge und für ein sauberes Erscheinungsbild Ihrer Liegenschaften.

Die Kosten einer fachlich fundierten Grundreinigung belasten die kommunalen Haushalte, sind aber durch eine deutliche Verlängerung der Lebensdauer der Bodenbeläge gerechtfertigt. Unter wirtschaftlichen Aspekten gesehen, ist also das Geld für eine fachliche Grundreinigung gut investiert, um den Lebenszyklus Ihrer Böden entsprechend zu verlängern.

Die Abnahme der Grundreinigung sollten Sie zwingend schriftlich und unmittelbar nach Fertigstellung der Leistungserbringung dokumentieren und nur mit Ihrer Unterschrift anerkennen, wenn die Leistung tatsächlich fachlich richtig — und wie vertraglich vereinbart — erbracht wurde.

Gerne stehen wir Ihnen hier bei der fachlichen Abnahme der Grundreinigung zur Seite und unterstützen Sie mit praxisgerechten Ansätzen, wenn Nachbesserungen eingefordert werden müssen. Lassen Sie uns gemeinsam auch einen Blick in Ihre Leistungsbeschreibung werfen, damit sichergestellt ist, dass auch alle geschuldeten Leistungen erbracht wurden.

Als Gebäudereinigermeisterin mit jahrelanger Praxiserfahrung ist Julia Erhart Ihre Expertin zum Thema Grundreinigung und deren fachlicher Begutachtung.

Objektleiter-Ausbildung bei der Gebäudereiniger-Innung Nordbayern – neue Termine im Herbst 2022

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Bild: Rolf Schöniger (Objektleiterkurs Frühjahr 2022)

Auch im Herbst bietet die Gebäudereiniger-Innung Nordbayern wieder die Ausbildung zur/m Innungsgeprüfte/n Objektleiter/in an. Hier geben wir seit vielen Jahren, gemeinsam mit dem Sachverständigen und Dozenten, Rolf Schöniger, unser Expertenwissen als Referenten weiter. Für den neuen Lehrgang können Sie sich bereits anmelden.

Detaillierte Infos zu den Terminen der einzelnen Module finden Sie HIER.

Julia Niedermeier ist jetzt Fachwirtin für Reinigungs- und Hygienemanagement (FIGR)

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Bild: cleansolution GmbH

Regelmäßige Weiterbildungen zur Erweiterung der Fachexpertise haben bei der cleansolution von Anfang an einen hohen Stellenwert. Um Ihnen in allen Themen rund um die Gebäudereinigung als professioneller Partner zur Seite zu stehen, hat Julia Niedermeier nun erfolgreich ihre Weiterbildung zur Fachwirtin für Reinigungs- und Hygienemanagement (FIGR) abgeschlossen. Fachwissen aus der Gebäudereinigung gepaart mit einem betriebswirtschaftlichen Background – wir finden das klasse und gratulieren unserer Frau Niedermeier herzlich zur mit Bravour bestandenen Prüfung.

Wie können wir Sie unterstützen? Frau Niedermeier freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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