Newsletter Juli 2024

Tarifverhandlungen in der Gebäudereinigung extrem herausfordernd

cleansolution-newsletter-oktober-2022-topic2

Die Tarifverhandlungen in der Gebäudereinigung sind am Laufen. Der aktuell gültige Lohntarifvertrag läuft zum 31.12.2024 aus. Die Forderungen der IG BAU gelten als extrem herausfordernd. Der Branchenmindestlohn für die Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung) soll eine deutliche Steigerung um bis zu 22,22 Prozent erfahren. Dies bedeutet, dass der Stundenlohn von derzeit 13,50 Euro auf 16,50 Euro steigen soll. Da diese Forderung lt. dem Vorsitzenden der BIV-Tarifkommission, Christian Kloevenkorn, als „eine Mischung aus Maßlosigkeit und Realitätsverweigerung" zu bewerten ist, wurden die Verhandlungen nach vier Stunden abgebrochen. Daher ist momentan überhaupt noch kein aussagefähiges Verhandlungsergebnis in Sicht. Voraussichtlich im September wird die nächste Verhandlungsrunde zwischen der IG Bau und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) stattfinden. Wir verfolgen die Verhandlungen natürlich tagesaktuell, um unsere Kunden bei ihren Kosten- bzw. Haushalts-Planungen für 2025 bestmöglich zu unterstützen.

Haben Sie Fragen dazu? Unser Vergabe-Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Technische Sicherheitsbeauftragte – Experten für die Arbeitssicherheit vor Ort

sicherheitsbeauftragter-600x300
Bild: cleansolution GmbH

Heute möchten wir mit Ihnen die Funktion des "Technischen Sicherheitsbeauftragten" näher beleuchten. Wann und warum brauchen Unternehmen überhaupt einen Sicherheitsbeauftragten? Die Antwort ist einfach: Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Ein technischer Sicherheitsbeauftragter ist eine wichtige Schlüsselfigur, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien im Bereich Arbeitssicherheit eingehalten werden. Die Aufgaben eines technischen Sicherheitsbeauftragten sind vielfältig und umfassen unter anderem die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbedingungen, die Identifizierung von Gefahrenquellen, die Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter zur Arbeitssicherheit sowie die Erstellung von Notfallplänen.

Insgesamt trägt ein technischer Sicherheitsbeauftragter maßgeblich dazu bei, Unfälle zu verhindern, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und die Produktivität langfristig zu sichern. Auch das cleansolution-Team hat nun zwei ausgebildete technische Sicherheitsbeauftragte. Unsere beiden Qualitätsmanagement-Kolleginnen, Angelika Pest und Julia Baumann, haben im Mai die Weiterbildung zur technischen Sicherheitsbeauftragten (SIB T) erfolgreich absolviert.

Gerne geben unsere Kolleginnen vom Qualitätsmanagement das erworbene und aktualisierte Wissen an Sie bzw. Ihre Reinigungskräfte im Zuge der von unserem Hause angebotenen Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutz weiter. Wir übernehmen auch Objektbegehungen mit der Überprüfung der Arbeitsbedingungen Ihrer Reinigungskräfte und identifizieren Gefahrenquellen. Unsere Expertinnen begutachten die Arbeitsprozesse Ihrer Reinigungskräfte in Ihren Liegenschaften direkt vor Ort und nehmen die Arbeitssicherheit im Bereich der Gebäudereinigung genauer unter die Lupe. Denn die Sicherheit und Gesundheit des Reinigungspersonals müssen immer oberste Priorität haben!

Haben Sie Fragen zum Thema Arbeitssicherheit in Ihren Objekten? Frau Pest und Frau Baumann unterstützen Sie gerne!

Grundreinigung in den Sommerferien – Tipps für den Werterhalt Ihrer Bodenbeläge

grundreinigung-600x300
Bild: cleansolution GmbH

Die Sommerferien stehen vor der Tür und damit auch die jährlichen Grundreinigungen in Ihren Gemeinschaftseinrichtungen. Damit Sie bestens vorbereitet sind, haben wir für Sie wieder die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die es zu beachten gilt. Besonders für Bodenbeläge wie Linoleum, PVC und geöltes Parkett ist eine fachgerechte Grundreinigung gemäß den Pflegeanleitungen der Hersteller unerlässlich. Diese Maßnahme trägt maßgeblich zum Werterhalt Ihrer Böden bei und sorgt für ein sauberes und einheitliches Erscheinungsbild.

Wir empfehlen Ihnen, die Abnahme der Grundreinigung unmittelbar nach Abschluss schriftlich zu dokumentieren. Bitte bestätigen Sie die Leistung nur mit Ihrer Unterschrift, wenn die Ausführung fachgerecht und vertragsgemäß erbracht wurde.

Unser Team vom Qualitätsmanagement hat im Juni am Fachforum der Firma Kiehl zum Thema „elastische Bodenbeläge“ teilgenommen. Wir sind für Sie also auf dem aktuellen Stand der Technik im Bereich der Bodenaufbereitung.

Gerne übernehmen wir für Sie die fachliche Abnahme und Begutachtung der Grundreinigungsleistungen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig mit unserem Qualitätsmanagement-Team die Termine dazu.

Objektleiter-Ausbildung bei der Gebäudereiniger-Innung Nordbayern – es sind noch Plätze frei

angelika-pest-600x300
Bild: cleansolution GmbH

Gemeinsam mit dem Sachverständigen und Dozenten, Rolf Schöniger, sind wir auch im Herbst wieder im Einsatz und geben unser Expertenwissen als Referenten im Rahmen der Ausbildung zur/m Innungsgeprüften Objektleiter/in weiter. Es sind noch Plätze frei – melden Sie sich am besten gleich bei der Gebäudereiniger-Innung Nordbayern an! Die vier Module des Lehrgangs finden statt am:

    1. bis 18. September 2024
    1. bis 25. September 2024
    1. September bis 02. Oktober 2024
    1. bis 16. Oktober 2024

Weitere Informationen zum Lehrgang und zur Anmeldung: www.gebaeudedienstleister-nordbayern.de.

Weitere Beiträge

Newsletter November 2024

In der Nacht vom 14. auf den 15. November 2024 war es soweit. Im Rahmen der vierten Tarifrunde konnten sich die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) nach sehr harten Verhandlungen auf einen Tarifkompromiss für die knapp 700.000 Mitarbeiter der beschäftigungsstärksten Handwerksbranche einigen.

mehr erfahren »

Newsletter März 2024

In unserem Newsletter finden Sie diesmal wertvolle Tipps für eine professionelle-Aufmaß-Erstellung, Informationen zum TED-Portal und einige Neuigkeiten von der cleansolution GmbH. Sehen Sie selbst!

mehr erfahren »

Newsletter Dezember 2023

Gerne informieren wir Sie über den neuen, ab 01.01.2024 gültigen Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen, der am 16. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.

mehr erfahren »

Newsletteranmeldung