Newsletter Mai 2022

Wettbewerbsregister – verpflichtende Abfrage vor Zuschlagserteilung ab 01.06.2022

cleansolution-gmbh-newsletter-1811-topic01

Das Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren bzw. der Vergabe von Konzessionen Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen einschlägiger Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro (netto) besteht für öffentliche Auftraggeber und Konzessionsgeber vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister.

Ab dem 01.06.2022 sind öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren mit den in § 6 WRegG näher bestimmten Auftragswerten zur Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtet. Zudem können Unternehmen und natürliche Personen ab diesem Stichtag Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters verlangen.

Bitte beachten Sie dies bei Ihren Ausschreibungsprozessen. Falls Sie noch nicht im Wettbewerbsregister registriert sind, holen Sie dies bitte umgehend nach.

Unser Praxistipp:

Da das Wettbewerbsregister tatsächlich auch erst am dem 01.06.2022 mit Inhalt befüllt wird, empfehlen wir, weiterhin zusätzlich den bisher üblichen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vor Zuschlagserteilung anzufordern.

Das Bundeskartellamt hat Informationen, Leitfäden und Formulare zur Verfügung gestellt, mit denen Sie die Registrierung für das Wettbewerbsregister eigenständig vornehmen können.

Haben Sie Fragen zu der verpflichtenden Abfrage des Wettbewerbsregisters? Melden Sie sich gerne bei uns!

Rechtssicherheit hat bei uns oberste Priorität – Kooperation mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Simon Bulla

cleansolution-newsletter-2022-05-01
Bild: Prof. Dr. Simon Bulla, pdrei Rechtsanwälte

Welche Bestandteile sind für ein rechtssicheres Vergabeverfahren notwendig? Wie gehe ich als Vergabestelle mit Bieterfragen oder gar Rügen um? Ausschreibungen sind schon im Tatsächlichen sehr komplex und inhaltlich umfangreich. Die vergaberechtliche Rechtsprechung und ein Vergaberecht, das weiterhin im Fluss ist, machen Vergaben nicht einfacher. Unsere Kernkompetenz liegt in der Erstellung von Vergabeunterlagen nach aktueller Rechtslage. Umfangreiches, fundiertes Fachwissen sowie die Expertise im Vergaberecht ermöglichen es uns, Ihre Ausschreibung professionell abzuwickeln – dies gilt im Speziellen auch für VgV-Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte (offene und nichtoffene Verfahren).

Damit sichergestellt wird, dass unsere Ausschreibungsunterlagen ein sehr hohes Maß an Rechtssicherheit bieten, haben wir einen Spezialisten an unserer Seite, der unsere Unterlagen regelmäßig prüft und uns rechtlich umfassend berät.

Herr Prof. Dr. Bulla ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor der Universität Augsburg und Partner der Kanzlei pdrei Rechtsanwälte in Augsburg. Er hat als erster Rechtsanwalt in der Region Bayerisch-Schwaben den Titel als Fachanwalt für Vergaberecht verliehen bekommen. Zu seinen Mandanten zählen im Vergaberecht und Verwaltungsrecht Kommunen jeder Art und Größe, Landkreise und Bezirke, Landesbehörden und eine Bundesbehörde. Rechtsanwalt Dr. Bulla veröffentlicht regelmäßig Handbuchbeiträge und Kommentaren zum Vergaberecht.

Geballte Kompetenz für Ihre Ausschreibungen und ständig up to date im Vergaberecht — wir freuen uns sehr, mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Bulla einen absoluten Experten im Vergaberecht an unserer Seite zu haben.

Hier finden Sie nähere Informationen zu Rechtsanwalt Prof. Dr. Simon Bulla.

Wir suchen eine/n Auszubildenden zum Kaufmann/-frau für Bürokommunikation (m/w/d) ab 01.09.2022

cleansolution-newsletter-2022-05-04-02

Das cleansolution Team sucht Verstärkung und übernimmt soziale Verantwortung. Wir suchen ab 01.09.2022 eine/n Azubi zum/zur Kaufmann/-frau für Bürokommunikation. Kennen Sie jemanden, der jemanden kennt – der oder die als Azubi gut in unser Team passt und Lust auf eine fundierte kaufmännische Ausbildung in einem flexiblen, dynamischen Team im Herzen von Gersthofen hat? Dann geben Sie unsere Stellenanzeige gerne weiter. Hier finden Sie die detaillierte Stellenausschreibung zum Download.

Kooperation mit Blink – die App für Gebäudereiniger

cleansolution-newsletter-2022-05-03
Bild: andavis GmbH

Wir freuen uns sehr, Ihnen unseren neuen Kooperationspartner vorzustellen. Blink – die App für Gebäudereiniger – ist die von der andavis GmbH aus Nürnberg entwickelte spezialisierte Lösung im Bereich Zeiterfassung, Dienstplanung und Kommunikation für Unternehmen in der Reinigungsbranche. Die Zeiterfassung erfolgt per App, Terminal oder Telefon. Mit dem Objektmonitor hat nicht nur die Objektleitung den perfekten Überblick, sondern auch die Kunden können über das Blink.Insight Kundenportal die eigenen Objekte bzw. den Dienstleister in Echtzeit überwachen. Das integrierte Ticketsystem mit Chatfunktion, sowie der digitale Formularbaukasten Blink.Check ergänzen das Portfolio.

Wir von cleansolution sind begeistert. Mit Blink ist nun endlich eine Zeiterfassung auf dem Markt, die die Problematik der Gebäudereinigungsbranche abbildet und auch einen Mehrwert für das Reinigungspersonal beinhaltet. Hier können absolut transparent die geleisteten Stunden sichtbar für das Reinigungspersonal abgerufen werden. Auch wichtige relevante Nebenleistungen wie z. B. Urlaub sind einsehbar. Für uns als Beratungsunternehmen bietet Blink nun auch endlich die Möglichkeit für unsere Kunden, selbständig die tatsächlich geleisteten Reinigungsstunden der Dienstleistungspartner in Echtzeit zu überprüfen. Diese Neuerung wird die Branche deutlich transparenter und seriöser machen.

Möchten Sie näheres zur Blink App erfahren? Hier finden Sie detaillierte Infos dazu.

Weitere Beiträge

Newsletter April 2025

In dieser Newsletter-Ausgabe erfahren Sie mehr über die unsere neue Kooperation mit der Kanzlei Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB, die sich für Qualität und faire Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung einsetzen. Außerdem informieren wir über den seit dem 1. Februar 2025 allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag. Erfahren Sie mehr über diese Entwicklungen und was sie für die Branche bedeuten!

mehr erfahren »

Newsletter Dezember 2024

Das Jahr neigt sich schnellen Schrittes dem Ende zu, und die Weihnachtsfeiertage stehen vor der Tür. Bis es jedoch soweit ist, haben wir in unserem letzten Newsletter dieses Jahres noch einige interessante Themen und News für Sie.

mehr erfahren »

Sondernewsletter November 2024

In der Nacht vom 14. auf den 15. November 2024 war es soweit. Im Rahmen der vierten Tarifrunde konnten sich die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) nach sehr harten Verhandlungen auf einen Tarifkompromiss für die knapp 700.000 Mitarbeiter der beschäftigungsstärksten Handwerksbranche einigen.

mehr erfahren »

Newsletteranmeldung