Newsletter November 2020
Vertragslaufzeit von Reinigungsverträgen
Wie lange laufen die Verträge mit Ihrer Reinigungsfirma bereits? Sind die vereinbarten Preise noch marktgerecht und ist die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gewährleistet? Arbeiten Ihre Dienstleister zuverlässig und effizient? Beachten sie geltende Hygieneanforderungen und Normen und setzen sie moderne Reinigungstechniken und umweltschonende Reinigungsmittel ein? Wird mit den Ressourcen Wasser und Strom verantwortungsvoll umgegangen? Wird seitens der Dienstleister das erzielte Reinigungsergebnis überprüft und ist der Auftraggeber hier mit eingebunden? Wichtige Aspekte, die Sie regelmäßig unter die Lupe nehmen sollten.
Öffentliche Auftraggeber sind angehalten, ihre Dienstleistungsverträge gemäß Haushaltsrecht — durch das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit — regelmäßig zu überprüfen. Wir raten Ihnen daher, Ihre Reinigungsverträge alle 4 bis 5 Jahre einem regelmäßigen Wettbewerb zu unterziehen. Durch die empfohlenen Vertragslaufzeiten stellen öffentliche Auftraggeber eine Amortisierung der Investitionen und eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals für die Vertragspartner sicher.
Eine Neuausschreibung bedeutet Arbeit — keine Frage. Sie bietet aber auch die Chance, die im bestehenden Vertrag festgelegten Leistungen und Preise zu überprüfen und die Reinigungsanforderungen den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Aus diesem Grund empfehlen wir einen regelmäßigen und planbaren Ausschreibungszyklus von 48 bis 60 Monaten.
Gerne beraten wir Sie dazu umfassend und übernehmen für Sie die Abwicklung der Ausschreibung von Aufmaßerstellung bis Zuschlag. Kommen Sie auf uns zu!
Qualitätsmessung mit KleanApp – für eine hohe Reinigungsqualität
Sie haben die Unterhaltsreinigung Ihrer Liegenschaften an einen Dienstleister vergeben. Wie stellen Sie sicher, ob und in welcher Qualität die vertraglich vereinbarten Reinigungsleistungen erbracht werden? Bei der erzielten Reinigungsqualität und dem Leistungserfüllungsgrad vertreten Auftraggeber und Auftragnehmer oft unterschiedliche Auffassungen. Daher empfehlen wir Ihnen, die Reinigungsqualität regelmäßig objektiv und fachkundig beurteilen zu lassen. Wir übernehmen das für Sie. Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung nimmt cleansolution eine professionelle elektronische Leistungsüberprüfung vor und erstellt anschließend eine umfangreiche Auswertung und Beurteilung für Sie.
Für eine optimale Qualitätssicherung ist die genaue Auswertung der gesammelten Daten unerlässlich. Die Software KleanApp dient als mobiles und schnelles Werkzeug, um die vorherrschende Reinigungsqualität elektronisch zu messen. Das erreichte Ergebnis wird in fünf Qualitätslevels angezeigt. Das Programm von der Softwareentwicklung Schittkowski GmbH wird bereits seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt und laufend weiterentwickelt.
cleansolution führt für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm regelmäßig elektronische Qualitätsmessungen durch. „Mit dem professionell überprüften und dokumentierten Reinigungsergebnis sehen wir auf einen Blick, ob die durch unseren Gebäudereiniger vertraglich vereinbarte Leistung erbracht wird oder ob Handlungsbedarf besteht. Bei Abweichungen von der vertraglich festgelegten Reinigungsleistung hilft uns der individuelle Bericht inklusive Bildmaterial. Anhand der fundierten Handlungsempfehlungen wissen wir sofort, was zu tun ist, um hier schnell wieder eine vertragskonforme Leistungserbringung sicherzustellen. Die archivierten Berichte bilden die Leistungserbringung über die gesamte Vertragslaufzeit ab. So können wir die eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung auf den erzielten Erfolg überprüfen und haben alle Fakten zusammengefasst, um mit unserem Dienstleister im Bedarfsfall ins Gespräch zu gehen“,
berichtet Frau Christine Kächele, Einkauf AWB Weißenhorn.
Möchten Sie mehr dazu erfahren? Frau Fölkel, Ihre Spezialistin rund um das Thema Qualitätsmessung, freut sich auf den Austausch mit Ihnen.
cleansolution ist Mitglied im Umweltpakt Bayern
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind für uns nicht nur Aspekte, auf die wir großen Wert legen, wenn wir unsere Kunden bei Ausschreibungen zu Reinigungsleistungen beraten. Diese Themen liegen dem cleansolution Team auch im Arbeitsalltag sehr am Herzen. Wir freuen uns, dass wir seit 28.07.2020 Mitglied des „Umweltpakt Bayern“ sind. Das Motto „Gemeinsam Umwelt und Wirtschaft stärken“ tragen wir gerne nach außen, weil wir überzeugt sind, dass handeln besser ist als nur zu reden und wir uns zur Zukunftsverantwortung für unsere Heimat bekennen.
Legen auch Sie bei Ausschreibungen von Reinigungsleistungen den Fokus auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit – wir beraten Sie gerne dazu!
Neuer Tarifabschluss in der Gebäudereinigung
Am 04.11.2020 haben die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) in der vierten Tarifrunde einen Tarifabschluss erzielt.
Es gelten nun folgende Branchenmindestlöhne:
- Der Branchenmindestlohn steigt ab 2021 auf 11,11 Euro (+2,9 %)
- Ab 2022 steigt er auf 11,55 Euro (+3,9 %),
- Ab 2023 gilt ein Branchenmindestlohn von 12,00 Euro (+3,9 %).
Nähere Informationen finden Sie in der Presseinformation des Bundesinnungsverbands (BIV).