Newsletter Mai 2020
Neues Masernschutzgesetz seit 01.03.2020
Am 01.03.2020 ist das neue Masernschutzgesetz in Kraft getreten mit dem Ziel, durch eine deutliche Steigerung der Impfquote die Ausbreitung dieser hochansteckenden Krankheit zu eliminieren. Ab sofort müssen Personen, die in bestimmten Einrichtungen tätig sind, entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.
Welche Einrichtungen sind unter anderem betroffen?
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1–4 IfSG
- Kindertageseinrichtungen und Horte
- Kindertagespflege
- Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen
- Heime
Medizinische Einrichtungen nach § 23 IfSG, zum Beispiel
- Krankenhäuser und Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen
- Tageskliniken
Wichtig: Nicht nur Personen, die in diesen Einrichtungen untergebracht oder betreut werden, sind verpflichtet, den Impfschutz nachzuweisen, sondern auch alle Personen, die in diesen Einrichtungen regelmäßig tätig sind, beispielsweise Reinigungskräfte, Hausmeister und Küchenpersonal – auch Beschäftigte externer Dienstleister, die dort eingesetzt werden. Das Masernschutzgesetz betrifft somit auch die Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks.
Personal, das bereits jetzt in diesen Einrichtungen arbeitet, muss einen Nachweis bis spätestens 31.07.2021 vorlegen, ansonsten darf dieses ab diesem Stichtag nicht mehr in der betroffenen Einrichtung tätig werden. Bei Neueinstellungen oder Versetzungen in eine der Einrichtungen muss der Impfschutz bereits vor Beginn der Tätigkeit nachgewiesen werden. Als Nachweis gilt ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht oder dass eine Immunität gegen Masern vorliegt. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes kann die zuständige Börde ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängen.
Wenn Sie Fragen zum neuen Masernschutzgesetz haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Optimierung der Eigenreinigung — Analyse und Schulung in Ihrem Reinigungsobjekt
Wird Ihr Objekt von eigenem Personal gereinigt? Dann unterstützen wir Sie mit unserer individuellen Praxisanalyse direkt am Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeiter. Gemeinsam mit Ihren Reinigungskräften analysieren wir die Gegebenheiten vor Ort und schulen den korrekten Einsatz von vorhandenen Reinigungssystemen und Reinigungschemie, um eine dauerhafte Werterhaltung Ihres Objekts sicherzustellen. Aus der Praxis wissen wir, dass die Gegebenheiten vor Ort ganz unterschiedlich sein können. Sollten die derzeit eingesetzten Reinigungssysteme nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, sprechen wir hier Empfehlungen aus. Oft lässt sich das Reinigungsergebnis durch eine Neuausstattung verbessern und die Effizienz deutlich steigern. Wir nehmen Themen wie die persönliche Schutzausrüstung, Hautschutzpläne, geltende Hygienevorschriften und das 4‑Farbsystem einmal genauer unter die Lupe. Um Ihren Mitarbeitern die Arbeit zu erleichtern und Ihr Team zu motivieren, analysieren und schulen wir auch eine ergonomische Arbeitsweise, richtige Dosiertechniken, Einsatz moderner Mikrofasertechnik, Aufbereitung der Reinigungstextilien, und vieles mehr.
Ziel unserer Schulung ist, Ihre Eigenreinigung professionell, nachhaltig und wirtschaftlich zu gestalten.
Unsere Expertin, Frau Daniela Fölkel, ist staatlich geprüfte hauswirtschaftliche Betriebsleitung und innungsgeprüfte Objektleitung. Sie sammelte acht Jahre Praxiserfahrung in der professionellen Gebäudereinigung. Von ihrem Erfahrungsschatz profitiert Ihr Reinigungspersonal langfristig, denn Frau Fölkel gibt wertvolle Tipps und Tricks, mit denen die Eigenreinigung in Ihren Objekten nachhaltig verbessert wird.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die jährliche Pflichtunterweisung für Reinigungskräfte nach § 12 ArbSchG modern und praxisnah für Ihr Team.
Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne!
Sauberkeit und Hygiene im Epidemie- und Pandemiefall
Die Globalisierung unserer Welt ermöglicht eine schnelle Ausbreitung von Viren und Krankheitserregern. Da unser Immunsystem sich auf neue Viren, wie beispielsweise das Coronavirus SARS-CoV‑2 nicht vorbereiten kann, ist es besonders wichtig, bestmögliche Schutzmaßnahmen speziell im Bereich der Reinigung Ihrer Gebäude zu treffen. cleansolution unterstützt Sie bei der Erstellung von geeigneten Reinigungs- und Hygienekonzepten.
Wir legen hier ein besonderes Augenmerk auf die Nutzungsart Ihrer Gebäude (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude, Gesundheitseinrichtungen), die Nutzeranzahl, Praxistauglichkeit, geltende Hygieneanforderungen sowie die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Mit Experten aus dem Reinigungs- und Hygienemanagement und dem Fachwissen staatlich geprüfter Desinfektoren erarbeiten wir gerne gemeinsam mit Ihnen individuelle Maßnahmen zur Prävention.
Dürfen wir Sie unterstützen? Wir sind bereit, wenn Sie uns brauchen.
Wir begrüßen unsere neue Mitarbeiterin, Stefanie Ludwig
Dürfen wir vorstellen – Stefanie Ludwig unterstützt seit Februar 2020 unser Team als Assistentin der Geschäftsleitung. Die ausgebildete Verlagskauffrau und Medienmarketingfachwirtin bringt umfangreiche Branchenerfahrung aus zwei unterschiedlichen Bereichen mit. Als Sachbearbeiterin einer Hausverwaltung im kaufmännischen und infrastrukturellen Gebäudemanagement bringt Frau Ludwig wertvolle Impulse für ihre neue Tätigkeit mit. Mit ihrem beruflichen Erfahrungsschatz aus der Printmedienwelt, ihrem Organisationstalent und hoher Kundenaffinität ist Frau Ludwig ein absoluter Gewinn für die cleansolution GmbH.
Wir freuen uns sehr, Frau Ludwig als neues Teammitglied an Board zu haben.
Frau Ludwig freut sich, Sie kennenzulernen.