Newsletter März 2021

Erhöhte Wertgrenzen bei Ausschreibungen aufgrund der Pandemie-Situation verlängert bis 31.12.2021

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Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat sich Gedanken gemacht, wie kommunale und staatliche Auftraggeber während der Pandemie-Situation bei Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen besser unterstützt werden können. Befristet bis einschließlich 31.12.2021 gelten weiterhin erhöhte Wertgrenzen. Liefer- und Dienstleistungen können derzeit unterhalb des Schwellenwerts von 214.000 Euro in einer Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bzw. in einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden.

Profitieren auch Sie von dieser zeitlich befristeten Sonderregelung! Bis einschließlich 31.12.2021 können Sie bei Reinigungsleistungen auf eine „Öffentliche Ausschreibung“ verzichten und diese stattdessen mit den oben genannten Verfahren vergeben. Das bedeutet für Sie, die Abwicklung ist deutlich einfacher, schneller und bietet rechtlich weniger Hürden. Ein weiterer Vorteil: Mit diesen vereinfachten Verfahren geben Sie mittelständischen und kleineren Dienstleistern, die oftmals vor einer aufwendigen Öffentlichen Ausschreibung zurückschrecken, die Chance, sich am Vergabeverfahren zu beteiligen.

Hier können Sie die aktuellen, erhöhten Wertgrenzen nachlesen

Gerne wickeln wir auch diese Vergabeverfahren für Sie ganz unkompliziert und in gewohnter Professionalität ab. Kommen Sie auf uns zu!

Verwendung von Masken bei Reinigungspersonal

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Das Tragen von FFP2-Masken ist aktuell im Einzelhandel und in hochfrequentierten öffentlichen Einrichtungen Pflicht. Selbstverständlich sollte auch das Reinigungspersonal während der Reinigungstätigkeit Schutzmasken tragen, um sich und andere vor einer Corona-Infektion zu schützen. Wie sieht das in der Praxis aus? Gerne geben wir Ihnen hier unsere Einschätzung und eine Handlungsempfehlung mit auf den Weg.

Im Rahmentarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks ist in § 10 Ziffer 1.2 geregelt, dass Reinigungspersonal, das Arbeiten mit einer vorgeschriebenen Atemschutzmaske ausführt, Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag in Höhe von 10 % hat. Dieser Erschwerniszuschlag ist in den meisten Fällen bei Vertragsabschluss in der Kalkulation nicht berücksichtigt worden. Klar, viele Verträge laufen bereits seit mehr als einem Jahr – hier hatten wir alle das Thema Pandemie noch nicht auf dem Schirm.

Wer eine FFP2-Maske trägt, soll diese nicht länger als 75 Minuten am Stück tragen und anschließend eine Erholungspause von 30 Minuten machen, da sonst die Sauerstoffsättigung eingeschränkt sein kann und das körperliche Wohlbefinden darunter leidet. Zudem ist die Anschaffung einer hohen Anzahl von FFP2-Masken über einen längeren Zeitraum für die Dienstleister mit deutlichen Mehrkosten verbunden.
Bitte seien Sie sich bewusst: Die Reinigung Ihrer Objekte bedeutet für das Personal eine nicht unerhebliche körperliche Anstrengung – und das tagtäglich. Gerade bei Reinigungstätigkeiten ist das Tragen einer FFP2-Maske über einen längeren Zeitraum schwer zumutbar. Deshalb möchten wir Ihnen als Empfehlung an die Hand geben, den Einsatz medizinischer Gesichtsmasken zuzulassen. Diese Masken sind luftdurchlässiger, bieten aber dennoch einen guten Schutz. Ihr Vorteil: Der im Rahmentarifvertrag vereinbarte Erschwerniszuschlag entfällt, da diese Masken nicht den Kriterien einer Atemschutzmaske entsprechen und nicht als persönliche Schutzausrüstung gelten. Auf jeden Fall ist das Tragen von FFP2-Masken in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Altenheimen für das Reinigungspersonal unerlässlich.

Ein weiterer wichtiger Aspekt zur Unterstützung des Gesundheitsschutzes ist der Reinigungszeitpunkt. Hier ist eine Reinigung des Objekts nach Dienstschluss, wenn also nur noch wenige bis gar keine Nutzer mehr anwesend sind, zu bevorzugen. Laut der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel müssen FFP2-Masken von Auftragnehmern nur dann getragen werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ein besonders hohes Infektionsrisiko aufweist, beispielsweise, wenn der Schutzabstand unterschritten werden muss und eine der beteiligten Personen keine MNB trägt. Bei einer Reinigung nach den offiziellen Geschäftszeiten sollte dies unserer Einschätzung nach in den meisten Fällen nicht relevant sein. Sie sehen, es gibt einige Stellschrauben, um in Pandemiezeiten ein möglichst geringes Ansteckungsrisiko für uns alle einzugehen.

Hier finden Sie im Rahmentarifvertrag Informationen zu den Erschwerniszuschlägen beim Tragen einer Atemschutzmaske.

Hier finden Sie eine Information der DGUV zur Tragedauer von FFP2-Masken.

Das cleansolution-Team erweitert seine Fachexpertise

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Stefan Brandmeyr legt besonderen Wert auf regelmäßige Fortbildungen des cleansolution-Teams. „Kunden schätzen unsere umfangreiche Fachexpertise. Rechtliche Rahmenbedingungen ändern sich, und auch fachlich entwickelt sich die Gebäudereinigungsbranche laufend weiter. Umso wichtiger ist es uns, dass wir in allen Themen up-to-date sind und Sie so jederzeit kompetent und umfassend beraten können“, so Stefan Brandmeyr.

Gerade in der aktuellen Pandemie-Lage ist uns wichtig, Ihnen beim Thema Hygiene mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Deshalb ist Maximilian Heigel nun seit kurzem „Fachkraft für Desinfektion und Hygienemanagement“. Unsere Expertin für Praxis-Schulungen des Personals und Qualitätsmessungen, Daniela Fölkel, hat ihre Weiterbildung zur Sicherheitsbeauftragten bei der DEKRA erfolgreich abgeschlossen. Bei unseren Schulungen kann sie künftig noch intensiver auf die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingehen. Denn unsere Gesundheit ist unser wertvollstes Gut!

Besonders freuen wir uns, dass das cleansolution-Team Verstärkung bekommen hat. Julia Niedermeier ist seit 01.03. neu im Team und unterstützt uns in allen Themen rund um das Ausschreibungswesen als Projektassistenz. Frau Niedermeier verfügt über ein abgeschlossenes Bachelor-Studium in Betriebswirtschaftslehre. Durch ihre Spezialisierung im Food-Management sind ihr Hygiene- und Reinigungskonzepte sehr vertraut. Ihre Bachelorarbeit verfasste sie im Themengebiet des Auftragsvergabewesens für Textilserviceleistungen in einem namhaften Unternehmen der Systemgastronomie. Aktuell absolviert Frau Niedermeier nebenberuflich ihr Master-Studium im Bereich Projektmanagement. Wir freuen uns auf eine tolle Zusammenarbeit!

Wie können wir Sie unterstützen? Rufen Sie uns gerne an.

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