Newsletter Juli 2024
In unserem Newsletter haben wir diesmal brandaktuelle Infos zum Stand der Tarifverhandlungen in der Gebäudereinigung. Und wir beleuchten die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftratgen näher.
In der Nacht vom 14. auf den 15. November 2024 war es soweit. Im Rahmen der vierten Tarifrunde konnten sich die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) nach sehr harten Verhandlungen auf einen Tarifkompromiss für die knapp 700.000 Mitarbeiter der beschäftigungsstärksten Handwerksbranche einigen.
Die Ergebnisse des Tarifabschlusses im Überblick:
Weitere Informationen zum Tarifabschluss finden Sie HIER.
Wir begrüßen diesen erzielten Tarifkompromiss. Die Steigerungsraten sind unserer Meinung nach absolut richtig und nötig, um dem wichtigen Stellenwert der Reinigungskräfte Rechnung zu tragen und dem sehr angespannten Arbeitskräftemangel der Reinigungsbranche entgegenzuwirken - wirtschaftlich ist das erzielte Ergebnis aus unserer Sicht realistisch und vertretbar. Unsere Kunden können nun ihre Reinigungsbudgets für die kommenden zwei Jahre mit den entsprechenden Steigerungen planen und anpassen. Wir können dadurch in den Ausschreibungsverfahren mit Vertragsstart in 2025, die wir aktuell betreuen, die verhandelten Tariflöhne für 2025 als verbindliche Kalkulationsgrundlage vorgeben. Unsere Kunden erhalten mit dem Ausschreibungsergebnis also die bereits gültigen Ist-Preise für 2025.
Ein wichtiger Hinweis für die Auftraggeber von Reinigungsleistungen:
Durch den neuen Tarifabschluss ändern sich die vertraglich vereinbarten Reinigungspreise mit Ihren Dienstleistungspartnern ab Januar 2025. Hier ist es absolut wichtig, diese Erhöhungen genau zu prüfen. Achten Sie dabei besonders auf die vertraglich vereinbarten Preisgleitklauseln. Im Regelfall können die Erhöhungen nur mit dem vertraglich vereinbarten Lohnkostenanteil an die Auftraggeber weitergegeben werden. Der Lohnkostenanteil im Gebäudereinigerhandwerk liegt im Regelfall zwischen 80 % und 92 %. Somit können die Erhöhungen eben nicht zu 100 % real, sondern nur in der Höhe des Lohnkostenanteils an die Auftraggeber weiterverrechnet werden. Wenn Sie unsicher sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um die Preisanpassungen Ihrer Dienstleister auf Rechts- und Vertragskonformität zu prüfen.
Haben Sie Fragen zum aktuellen Tarifabschluss und den Umsetzungen auf Grundlage Ihrer bestehenden Reinigungsverträge? Unser Vergabe-Team steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
In unserem Newsletter haben wir diesmal brandaktuelle Infos zum Stand der Tarifverhandlungen in der Gebäudereinigung. Und wir beleuchten die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftratgen näher.
In unserem Newsletter finden Sie diesmal wertvolle Tipps für eine professionelle-Aufmaß-Erstellung, Informationen zum TED-Portal und einige Neuigkeiten von der cleansolution GmbH. Sehen Sie selbst!
Gerne informieren wir Sie über den neuen, ab 01.01.2024 gültigen Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen, der am 16. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.
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