Newsletter November 2024

Tarifverhandlungen in der Gebäudereinigung – Die Einkommen steigen um rund 11 Prozent

In der Nacht vom 14. auf den 15. November 2024 war es soweit. Im Rahmen der vierten Tarifrunde konnten sich die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) nach sehr harten Verhandlungen auf einen Tarifkompromiss für die knapp 700.000 Mitarbeiter der beschäftigungsstärksten Handwerksbranche einigen.

Die Ergebnisse des Tarifabschlusses im Überblick:

  • Der aktuelle Tarifabschluss hat eine 24-monatige Laufzeit
  • Der Branchenmindestlohn in der Einstiegs-Lohngruppe „Unterhaltsreinigung“ (Lohngruppe 1)  steigt ab 01.01.2025 von 13,50 Euro auf 14,25 Euro, am 01.01.2026 folgt eine weitere Steigerung auf 15,00 Euro ➔ Erhöhung um insgesamt 11,1 Prozent
  • Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn für Fachkräfte „Glasreinigung“ (Lohngruppe 6) steigt zum 01.01.2025 von 16,70 Euro auf 17,65 Euro und zum 01.01.2026 auf 18,40 Euro
    ➔ Erhöhung um insgesamt 10,2 Prozent
  • Azubivergütungen erhöhen sich zum 01.01.2025 für die zweijährige Laufzeit von 900/1.035/1.200 Euro je nach Lehrjahr auf neu 1.000/1.150/1.300 Euro.

Weitere Informationen zum Tarifabschluss finden Sie HIER.

Wir begrüßen diesen erzielten Tarifkompromiss. Die Steigerungsraten sind unserer Meinung nach absolut richtig und nötig, um dem wichtigen Stellenwert der Reinigungskräfte Rechnung zu tragen und dem sehr angespannten Arbeitskräftemangel der Reinigungsbranche entgegenzuwirken - wirtschaftlich ist das erzielte Ergebnis aus unserer Sicht realistisch und vertretbar. Unsere Kunden können nun ihre Reinigungsbudgets für die kommenden zwei Jahre mit den entsprechenden Steigerungen planen und anpassen. Wir können dadurch in den Ausschreibungsverfahren mit Vertragsstart in 2025, die wir aktuell betreuen, die verhandelten Tariflöhne für 2025 als verbindliche Kalkulationsgrundlage vorgeben. Unsere Kunden erhalten mit dem Ausschreibungsergebnis also die bereits gültigen Ist-Preise für 2025.

Ein wichtiger Hinweis für die Auftraggeber von Reinigungsleistungen:
Durch den neuen Tarifabschluss ändern sich die vertraglich vereinbarten Reinigungspreise mit Ihren Dienstleistungspartnern ab Januar 2025. Hier ist es absolut wichtig, diese Erhöhungen genau zu prüfen. Achten Sie dabei besonders auf die vertraglich vereinbarten Preisgleitklauseln. Im Regelfall können die Erhöhungen nur mit dem vertraglich vereinbarten Lohnkostenanteil an die Auftraggeber weitergegeben werden. Der Lohnkostenanteil im Gebäudereinigerhandwerk liegt im Regelfall zwischen 80 % und 92 %. Somit können die Erhöhungen eben nicht zu 100 % real, sondern nur in der Höhe des Lohnkostenanteils an die Auftraggeber weiterverrechnet werden. Wenn Sie unsicher sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um die Preisanpassungen Ihrer Dienstleister auf Rechts- und Vertragskonformität zu prüfen.

Haben Sie Fragen zum aktuellen Tarifabschluss und den Umsetzungen auf Grundlage Ihrer bestehenden Reinigungsverträge? Unser Vergabe-Team steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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