Newsletter April 2025

cleansolution kooperiert mit Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB - Qualität und faire Arbeitsbedingungen als gemeinsame Mission

Die cleansolution GmbH setzt mit ihrer neuen Partnerschaft mit der Kanzlei Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB einen wichtigen Schritt in Richtung besserer Arbeitsbedingungen und Qualitätssicherung in der Gebäudereinigung. Ziel der Zusammenarbeit ist es, sowohl den öffentlichen Auftraggebern als auch den Reinigungskräften faire und transparente Bedingungen zu bieten, ohne dabei die wirtschaftliche Effizienz aus den Augen zu verlieren.

Fairer Lohn und hohe Qualitätsstandards im Einklang

In der Reinigungsbranche darf es nicht nur um den günstigsten Preis gehen. Insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen wird erwartet, dass das Angebot das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet – und das bedeutet nicht zwingend den niedrigsten Preis. Bereits zu Beginn der Kooperation mit den Bühner Rechtsanwälten haben wir die betont, dass für uns faire Arbeitsbedingungen - insbesondere eine angemessene Entlohnung und auskömmliche Arbeitszeiten der Reinigungskräfte - wesentliche Bestandteile der Qualitätssicherung sind.

Die Tarifpartner und der Staat spielen eine wichtige Rolle, um diese fairen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Mit der Einführung der 10. GebäudeArbbV (Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung) am 01. Januar 2025 wurden die Mindestlöhne in der Reinigungsbranche deutlich angehoben. So liegt das Mindeststundenentgelt für die Innen- und Unterhaltsreinigung in der Lohngruppe 1 bei 14,25 Euro (ab 2026 sogar bei 15,00 Euro) und für die Glas- und Fassadenreinigung in der Lohngruppe 6 bei 17,65 Euro (ab 2026 bei 18,40 Euro). Diese Löhne liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn und tragen so zu faireren Arbeitsbedingungen bei.

Ein weiterer Aspekt, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, sind unrealistisch niedrige Zeitvorgaben für Reinigungskräfte, die zu hohem Druck führen - der oft die Qualität der Arbeit beeinträchtigt. Wenn die Zeitvorgaben zu knapp bemessen sind, können die Reinigungskräfte entweder die vertraglich geschuldete Qualität der Arbeit nicht erbringen oder die Aufgaben in der vorgesehenen Zeit nicht erfüllen – ein Dilemma, das letztlich auch die Auftraggeber zu spüren bekommen.

Die Bühner Rechtsanwälte unterstützen uns als weitere Kanzlei in allen rechtlichen Angelegenheiten. Dabei geht es nicht nur um rechtssichere, sondern auch um innovative Konzepte zur Erstellung von Vergabeunterlagen. Sie helfen dabei, faire und klare Vorgaben zu etablieren, die sowohl den öffentlichen Auftraggebern als auch den Reinigungsunternehmen zugutekommen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Auftragsvergabe. Schon jetzt lässt das geltende Vergaberecht es zu, soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen – faire Arbeitsbedingungen können darunterfallen. Das von der alten Regierung gestartete Vergabetransformationsgesetz hat deutlich weiterreichende Pflichten zur Berücksichtigung sozialer Kriterien enthalten. Dieses Gesetz wird zwar nicht mehr vom scheidenden Bundestag verabschiedet werden – der Entwurf wird aber voraussichtlich als Basis eines neuen Anlaufes dienen.

Bühner & Partner ist eine auf das öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei, die insbesondere im Vergaberecht tätig ist. Mit einem erfahrenen Team, das mehrere Fachanwälte für Vergaberecht, aber auch Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsrecht umfasst, stehen sie sowohl öffentlichen als auch privaten Auftraggebern mit rechtlicher Expertise zur Seite. Die Kanzlei berät bei Vergabeverfahren, der Umsetzung von EU-Beihilfen sowie der Realisierung von Bauprojekten und Öffentlichen Privaten Partnerschaften (ÖPP). Dank der Expertise von Bühner & Partner können wir für unsere Auftraggeber sicherstellen, dass bei der Vergabe von Aufträgen die Qualität der Dienstleistungen sowie faire Arbeitsbedingungen für die Reinigungskräfte gewährleistet sind. So stärken wir gemeinsam den Weg zu mehr Fairness und Qualität in der Reinigungsbranche – zum Nutzen aller Beteiligten.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

Möchten Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Kommen Sie gerne auf uns zu!

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Bühner & Partner Rechtsanwälten.

Neuer Mindestlohntarifvertrag seit 01.02.2025 allgemeinverbindlich

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Bild: cleansolution GmbH

Seit Januar 2025 gelten die neuen Branchenmindestlöhne für gewerblich Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk – und ab 1. Februar 2025 wurde der neue Mindestlohntarifvertrag nun offiziell allgemeinverbindlich, nachdem das Bundesarbeitsministerium der noch alten Bunderegierung diesen für allgemeinverbindlich erklärt hat. Allgemeinverbindlichkeit im Bezug auf den Mindestlohntarifvertrag in der Gebäudereinigung bedeutet, dass die festgelegten Mindestlohnregelungen für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dieser Branche verbindlich sind. Das heißt, unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Anzahl der Beschäftigten müssen alle Arbeitgeber den Mindestlohn bezahlen, was einen einheitlichen Schutz für die Arbeitnehmer gewährleistet und Lohndumping verhindert. Diese Regelung trägt dazu bei, faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung in der Gebäudereinigung sicherzustellen.

Details zum neuen Mindestlohntarifvertrag finden Sie in unserem Newsletter-Beitrag von November 2024.

Eine weitere Expertin für Arbeitssicherheit im Team: Samantha Osman ist jetzt technische Sicherheitsbeauftragte

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Bild: cleansolution GmbH

Warum ist uns dieses Thema bei der cleansolution GmbH so wichtig? Unser Qualitätsmanagement-Team rund um Angelika Pest, Julia Baumann und Samantha Osman ist regelmäßig in den Objekten unserer Kunden vor Ort, um die Arbeitsbedingungen und Prozesse zu überprüfen und Qualitätsmessungen durchzuführen. Ein besonderes Augenmerk legen unsere Expertinnen auf die Identifizierung von Gefahrenquellen und alle Themen rund um die Arbeitssicherheit im Bereich der Gebäudereinigung, denn die Gesundheit der Reinigungskräfte muss für uns immer oberste Priorität haben.

Gerne geben wir unser Wissen an Ihre Reinigungskräfte im Rahmen der Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutz weiter. Wenden Sie sich gerne an unsere technischen Sicherheitsbeauftragten, Frau Pest, Frau Baumann und Frau Osman.

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