Ab dem 1. Januar 2026 treten in der Europäischen Union die neuen Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Kraft. Die Europäische Kommission hat die Anpassungen im Oktober 2025 veröffentlicht – sie gelten sofort in allen Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2027.
Der entscheidende Punkt: Der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (darunter fallen auch Reinigungsleistungen) sinkt von 221.000 Euro auf 216.000 Euro. Diese Anpassung erfolgt alle zwei Jahre auf Basis der Wechselkursentwicklung im Rahmen des Government Procurement Agreement (GPA) der WTO. Überschreiten Sie diesen Wert, greift das vollständige EU-Vergaberecht – inklusive der Pflicht zur europaweiten Bekanntmachung über TED.
Mit dieser Absenkung verfolgt die EU ein klares Ziel: Mehr Marktzugang, mehr Wettbewerb, mehr grenzüberschreitende Chancen.
Unsere Einschätzung hierzu: Eine Anhebung der Schwellenwerte hätte aus unserer Sicht deutlich mehr Entlastung und Entbürokratisierung gebracht. Steigende Kosten, komplexere Verfahren und knappe Ressourcen belasten viele Vergabestellen. Höhere Schwellenwerte hätten hier spürbar geholfen – ohne den Wettbewerb ernsthaft einzuschränken.
Haben Sie Fragen zu den neuen Schwellenwerten? Kommen Sie gerne auf uns zu – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung!