Newsletter Juli 2026

Fremdreinigung oder Eigenreinigung – welche Lösung passt zu Ihnen?

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Bild: cleansolution GmbH; v.l. Die Kolleginnen der AWB Neu-Ulm Marion Viererbl, Phasinee Junginger, Angelika Pest (cleansolution), Christine Kächele

Immer mehr Kommunen, Schulen und öffentliche Einrichtungen beschäftigen sich mit der Frage, ob Reinigungsleistungen künftig durch eigenes Personal erbracht werden sollen. Gründe hierfür sind häufig der Wunsch nach mehr Einfluss auf die Reinigungsqualität, die Personalsteuerung oder die Schaffung von sozialgerechten Arbeitsplätzen.

Eine Umstellung von der Fremd- auf die Eigenreinigung ist jedoch weit mehr als ein Personalwechsel. Neben der Rekrutierung geeigneter Mitarbeiter müssen organisatorische Strukturen, Vertretungsregelungen, Arbeitszeitmodelle und Beschaffungsprozesse aufgebaut oder angepasst werden. Auch die Auswahl geeigneter Reinigungsverfahren, Maschinen und Reinigungsmittel spielt eine entscheidende Rolle.

Der langfristige Erfolg hängt dabei maßgeblich von einer sorgfältigen Planung und einer realistischen Bewertung der Rahmenbedingungen ab. Insbesondere die Personalgewinnung, die Sicherstellung gleichbleibender Qualitätsstandards und fehlendes Fachwissen stellen viele Organisationen vor Herausforderungen.

cleansolution begleitet öffentliche Auftraggeber bei der Bewertung verschiedener Organisationsmodelle und unterstützt bei der Planung, Einführung und Optimierung von Eigenreinigungssystemen. Ziel ist es, wirtschaftliche, nachhaltige und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die den individuellen Anforderungen der jeweiligen Einrichtung entsprechen.

Derzeit unterstützen wir die Abfallwirtschaftsbetriebe des Landkreises Neu-Ulm bei der Umstellung von Fremd- auf Eigenreinigung. Für das Vertrauen und die hervorragende Zusammenarbeit möchten wir uns herzlich bedanken. Ein besonderer Dank geht an Christine Kächele, die als Reinigungsverantwortliche vor Ort maßgeblich zum Erfolg des Projekts beiträgt.

Sie beschäftigen sich ebenfalls mit der Frage Eigenreinigung oder Fremdreinigung? Sprechen Sie uns gerne an.

Neues Vergabebeschleunigungsgesetz seit 01.07.2026 – das ändert sich für öffentliche Auftraggeber

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Bild: cleansolution GmbH

Schneller, digitaler und weniger bürokratisch: Mit dem Inkrafttreten des Vergabebeschleunigungsgesetzes zum 1. Juli 2026 sollen öffentliche Beschaffungen vereinfacht, Verfahren verkürzt und Investitionen schneller umgesetzt werden. Für öffentliche Auftraggeber ergeben sich zahlreiche Änderungen, darunter höhere Wertgrenzen, erweiterte Möglichkeiten der Verhandlungsvergabe, Vereinfachungen bei elektronischen Verfahren sowie Anpassungen beim vergaberechtlichen Rechtsschutz. Gleichzeitig bleiben die Unterschiede zwischen Bundes- und Landesrecht weiterhin zu beachten.

Direktaufträge und erhöhte Wertgrenzen

Für Bundesauftraggeber wird die Wertgrenze für Direktaufträge auf 50.000 Euro netto angehoben. Bis zu diesem Betrag können Leistungen ohne förmliches Vergabeverfahren direkt vergeben werden. Dabei soll zwischen den beauftragten Unternehmen gewechselt werden. Auch Dokumentations- und Meldepflichten werden reduziert. Die Abfrage des Wettbewerbsregisters sowie die Meldepflicht zur Vergabestatistik greifen künftig grundsätzlich erst ab einem Auftragswert von 50.000 Euro.

Wichtig: Die durch einzelne Bundesländer festgelegten höheren Wertgrenzen bleiben bestehen. In Bayern gilt beispielsweise für Dienstleistungen eine Wertgrenze von bis zu 100.000 Euro netto. Öffentliche Auftraggeber müssen daher weiterhin sorgfältig prüfen, welche bundes- und landesrechtlichen Vorgaben im jeweiligen Beschaffungsvorhaben anzuwenden sind. Gerade im Unterschwellenbereich bestehen je nach Bundesland unterschiedliche Handlungsspielräume.

Änderungen beim Rechtsschutz und Digitalisierung

Eine weitreichende Änderung betrifft den vergaberechtlichen Rechtsschutz: Lehnt die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag ab, hat eine dagegen eingelegte sofortige Beschwerde künftig keine aufschiebende Wirkung mehr. Der Zuschlag kann grundsätzlich erteilt werden, ohne die Entscheidung des Oberlandesgerichts abzuwarten.

Zugleich sollen Nachprüfungsverfahren durch elektronische Kommunikation, digitale Vergabeakten und erweiterte Entscheidungsmöglichkeiten nach Aktenlage schneller und effizienter werden.

Wegfall des Vier-Augen-Prinzips

Bei elektronisch eingereichten Angeboten entfällt das bisher vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip, sofern technisch sichergestellt ist, dass die Angebote vollständig, unverändert und dauerhaft verfügbar sind. Für Vergabestellen bedeutet dies eine spürbare organisatorische Entlastung.

Cybersicherheit, digitale Souveränität und Nachhaltigkeit

Die Themen Cybersicherheit und digitale Souveränität gewinnen an Bedeutung. Bestimmte Beschaffungen können vom regulären Vergaberecht ausgenommen werden, wenn dies zur Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen erforderlich ist. Ziel ist insbesondere die Vermeidung strategischer Abhängigkeiten bei kritischen IT-Leistungen und digitalen Infrastrukturen.

Keine Änderungen gibt es hingegen bei der verpflichtenden Berücksichtigung sozialer oder ökologischer Kriterien. Nachhaltigkeitsaspekte können weiterhin berücksichtigt werden, neue gesetzliche Mindestanforderungen wurden jedoch nicht eingeführt.

Das Vergaberecht bleibt in Bewegung

Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz und den ergänzenden Verwaltungsvorschriften ist die Reform des Vergaberechts noch nicht abgeschlossen. Weitere Änderungen, insbesondere bei der UVgO sowie den europäischen Vergaberichtlinien, sind bereits angekündigt. Die Richtung ist klar: Öffentliche Beschaffungen sollen schneller, flexibler und mit weniger bürokratischem Aufwand durchgeführt werden können. Höhere Wertgrenzen, erweiterte Möglichkeiten der Verhandlungsvergabe, der Wegfall des Vier-Augen-Prinzips und die fortschreitende Digitalisierung schaffen neue Handlungsspielräume.

Gleichzeitig bleibt die Vergabepraxis komplex. Bundesrechtliche Regelungen, landesspezifische Wertgrenzen und besondere Verwaltungsvorschriften müssen weiterhin korrekt voneinander abgegrenzt und angewendet werden.

cleansolution hat die Ausschreibungsunterlagen bereits angepasst

Damit unsere Auftraggeber stets auf der sicheren Seite sind, haben wir bei cleansolution bereits alle eingesetzten Ausschreibungsunterlagen und Vergabeprozesse an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Dabei wurden sowohl die neuen Verfahrensregelungen als auch die unterschiedlichen Vorgaben von Bund und Ländern berücksichtigt. Für unsere Auftraggeber bedeutet dies: aktuelle Ausschreibungsunterlagen, effiziente Vergabeprozesse und eine professionelle Begleitung von der Vorbereitung des Vergabeverfahrens bis zur erfolgreichen Implementierung der vergebenen Reinigungsdienstleistungen.

Denn auch unter den neuen vergaberechtlichen Rahmenbedingungen ist nach wie vor entscheidend: Eine wirtschaftliche, rechtssichere und qualitativ erfolgreiche Vergabe beginnt mit professionell vorbereiteten Ausschreibungsunterlagen.

Haben Sie Fragen zum neuen Vergabebeschleunigungsgesetz? Kommen Sie gerne auf uns zu!

Grundreinigung in den Sommerferien: Jetzt schon an die Abnahme denken

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Bild: KI generiert

Die Sommerferien rücken näher und die jährlichen Grundreinigungen stehen bereits in den Startlöchern. Ob Schule, Kindergarten oder Turnhallen - eine fachgerechte Abnahme hilft Ihnen dabei, die Qualität der geschuldeten Reinigungsleistungen sicherzustellen und gegebenenfalls notwendige Nacharbeiten rechtzeitig zu erkennen und einzufordern.

Unser Qualitätsmanagement-Team begleitet und unterstützt Sie dabei gerne mit einer professionellen Vor-Ort-Begutachtung und einer unabhängigen Bewertung der ausgeführten Arbeiten.

Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig Ihren Termin – Frau Pest, Frau Völk und Frau Osman unterstützen Sie gerne.

Julia Völk und Samantha Osman sind jetzt geprüfte Anwendungstechnikerinnen

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Bild: cleansolution GmbH; mit KI bearbeitet / generiert

Stillstand gibt es in der Gebäudereinigung nicht. Fachwissen und Weiterbildung sind die Grundlage für professionelle Reinigungsergebnisse. Im Seminar „Zertifizierter Anwendungstechniker“ haben Julia Völk (ehemals Baumann) und Samantha Osman ihr Wissen rund um die Reinigung, Pflege und Beschichtung verschiedenster Bodenbeläge erweitert und vertieft.

Dabei wurde schnell deutlich: Verschmutzung ist nicht gleich Verschmutzung. Ob Kalk, Fett, Öl, Mikroorganismen oder hartnäckige Rückstände wie Farbe und Kaugummi – jede Verunreinigung erfordert die passende Methode und das richtige Reinigungsmittel. Ebenso wichtig sind Kenntnisse über pH-Werte, die richtige Dosierung sowie das Zusammenspiel von Zeit, Mechanik, Temperatur und Chemie.

Ein weiterer Schwerpunkt war die fachgerechte Behandlung verschiedener Bodenbeläge. Von Linoleum, Gummi- und Teppichböden über Parkett und Laminat bis hin zu Naturstein und Feinsteinzeug benötigt jeder Belag eine individuelle Pflege. Gerade bei Beschichtungen und Pflegesystemen ist die richtige Anwendung entscheidend für Werterhalt, Sicherheit und ein gepflegtes Erscheinungsbild.

Unser Fazit: Fachwissen macht den Unterschied. Nur wer Materialien, Verschmutzungen und Reinigungsverfahren genau kennt, kann dauerhaft saubere, hygienische und werterhaltende Ergebnisse erzielen. Deshalb investieren wir bei cleansolution kontinuierlich in die Qualifizierung unserer Mitarbeiter. So profitieren unsere Kunden von aktuellem Fachwissen, professionellen Lösungen und hoher Ausführungsqualität.

Cleansolution bleibt Teil des Umwelt- und Klimapakts Bayern

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Nachhaltigkeit ist für uns kein kurzfristiger Trend, sondern ein fester Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns. Deshalb freuen wir uns sehr, dass unsere Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern um weitere drei Jahre – bis zum 30. Juni 2029 – verlängert wurde.

Mit unserer Mitgliedschaft bekennen wir uns weiterhin zu nachhaltigem Wirtschaften und einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. So setzen wir ein klares Zeichen gegenüber unseren Kunden, Mitarbeitenden und der Umwelt und leisten unseren Beitrag für eine nachhaltige Zukunft.

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bringt das neue Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge entscheidende Änderungen – wir sagen Ihnen, worauf Sie sich einstellen sollten.
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